Die Internationale Konferenz Christlicher Gemeinden (IKCG) freut sich auf neue Mitglieder. Gemeinden, die Mitglied werden wollen, müssen einen schriftlichen Antrag an den Vorstand der stellen und gemäß unserer Richtlinien folgende Kriterien erfüllen:

  1. Die Gemeinde bekennt sich zur Glaubensbasis des Ökumenischen Rates der Kirchen: Wir zählen uns zur „Gemeinschaft von Kirchen, die den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland bekennen und darum gemeinsam zu erfüllen trachten, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.“
  2. Die Gemeinde versteht sich zusammen mit anderen christlichen Gemeinden in Deutschland als Teil des Leibes Christi. Sie verpflichtet sich zur ökumenischen Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden und Kirchen, unabhängig von deren Sprache, Kultur und Herkunft. Auf der biblischen Basis: „Das ist mein Gebot, dass ihr einander lieben sollt, wie ich euch geliebt habe.“ (Joh 15,12), verpflichtet sich die Gemeinde zur Solidarität. Sie will alles tun, um Spaltungen zu vermeiden und Einheit zu fördern, „damit alle eins seien“ (Joh 17,21).
  3. Die Gemeinde ist organisatorisch stabil. Das zeigt sich daran, dass sie sich als eingetragener Verein (e.V.) konstituiert hat. Ist dies nicht der Fall, so muss die Gemeinde seit mindestens drei Jahren bestehen und eine feste Organisationsstruktur haben. Mindestens eine Leitungsperson muss Deutsch sprechen.
  4. Die Gemeinde legt dem Vorstand der Konferenz zwei schriftliche Empfehlungsbriefe vor. Einer sollte möglichst von der deutschen Gastgebergemeinde, sofern vorhanden, stammen. Der zweite sollte verfasst sein von einer anderen Gemeinde am Ort, die Mitglied der Internationalen Konferenz ist oder einem Netzwerk bzw. Rat von Gemeinden anderer Sprache und Herkunft. Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde sollen ein Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des Vorstands führen. Die Empfehlung kann kurz sein und soll nur bestätigen, dass die empfohlene Gemeinde die Kriterien erfüllt. Darum ist es sinnvoll, der empfehlenden Gemeinde den Kriterienkatalog vorzulegen.
  5. Wenn die Gemeinde einen eigenen Pastor / eine eigene Pastorin hat, so muss er / sie grundsätzlich bereit sein, an Fortbildungsveranstaltungen der evangelischen Landeskirchen in Deutschland teilzunehmen. Solche Fortbildungsveranstaltungen werden in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern aus Gemeinden anderer Sprache und Herkunft geplant und durchgeführt. Sie sollen zum einen die Pastorinnen und Pastoren aus Gemeinden anderer Sprache und Herkunft mit der Situation von Kirche, Gesellschaft und Theologie in Deutschland bekannt machen und zum anderen die Begegnung von Christinnen und Christen unterschiedlicher Kultur und Herkunft sowie das Lernen voneinander ermöglichen.