Richtlinien

Richtlinien der Internationalen Konferenz Christlicher Gemeinden (IKCG) im Bereich der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers

Die Internationale Konferenz Christlicher Gemeinden ist ein freies Netzwerk christlicher Gemeinden aus aller Welt, die untereinander und mit der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers eine ökumenische Zusammenarbeit vereinbart haben.
Es handelt sich größtenteils um Kirchen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) sind.

 
Partnerschaftlichkeit und Verbindlichkeit kennzeichnen die Zusammenarbeit: Die Mitgliedsgemeinden behalten ihre organisatorische und theologische Unabhängigkeit, stimmen aber den unten genannten Voraussetzungen zu. Sie wollen an der sichtbaren Einheit der Kirche Jesu Christi arbeiten und gemeinsam Zeugnis von der liebevollen Zuwendung Gottes zur Welt in Jesus Christus ablegen. Sie bringen dazu ihre Frömmigkeit, ihre Tradition und ihre kulturelle Identität ein und profitieren von den Erfahrungen der anderen Mitgliedskirchen ebenso wie vom Eintreten der Landeskirche für ihre Partnerkirchen in der Internationalen Konferenz Christlicher Gemeinden.
 
1. Die Mitglieder der Konferenz verpflichten sich, die nachfolgenden Voraussetzungen und Kriterien zu erfüllen:
 
  1. Die Gemeinde bekennt sich zur Glaubensbasis des Ökumenischen Rates der Kirchen: Wir zählen uns zur „Gemeinschaft von Kirchen, die den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland bekennen und darum gemeinsam zu erfüllen trachten, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.“
     
  2. Die Gemeinde versteht sich zusammen mit anderen christlichen Gemeinden in Deutschland als Teil des Leibes Christi. Sie verpflichtet sich zur ökumenischen Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden und Kirchen, unabhängig von deren Sprache, Kultur und Herkunft. Auf der biblischen Basis: „Das ist mein Gebot, dass ihr einander lieben sollt, wie ich euch geliebt habe.“ (Joh 15,12), verpflichtet sich die Gemeinde zur Solidarität. Sie will alles tun, um Spaltungen zu vermeiden und Einheit zu fördern, „damit alle eins seien“ (Joh 17,21).
     
  3. Die Gemeinde ist organisatorisch stabil. Das zeigt sich daran, dass sie sich als eingetragener Verein (e.V.) konstituiert hat. Ist dies nicht der Fall, so muss die Gemeinde seit mindestens drei Jahren bestehen und eine feste Organisationsstruktur haben. Mindestens eine Leitungsperson muss Deutsch sprechen.
     
  4. Die Gemeinde legt dem Vorstand der Konferenz zwei schriftliche Empfehlungsbriefe vor. Einer sollte möglichst von der deutschen Gastgebergemeinde, sofern vorhanden, stammen. Der zweite sollte verfasst sein von einer anderen Gemeinde am Ort, die Mitglied der Internationalen Konferenz ist oder einem Netzwerk bzw. Rat von Gemeinden anderer Sprache und Herkunft. Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde sollen ein Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des Vorstands führen. Die Empfehlung kann kurz sein und soll nur bestätigen, dass die empfohlene Gemeinde die Kriterien erfüllt. Darum ist es sinnvoll, der empfehlenden Gemeinde den Kriterienkatalog vorzulegen.
     
  5. Wenn die Gemeinde einen eigenen Pastor / eine eigene Pastorin hat, so muss er / sie grundsätzlich bereit sein, an Fortbildungsveranstaltungen der evangelischen Landeskirchen in Deutschland teilzunehmen. Solche Fortbildungsveranstaltungen werden in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern aus Gemeinden anderer Sprache und Herkunft geplant und durchgeführt. Sie sollen zum einen die Pastorinnen und Pastoren aus Gemeinden anderer Sprache und Herkunft mit der Situation von Kirche, Gesellschaft und Theologie in Deutschland bekannt machen und zum anderen die Begegnung von Christinnen und Christen unterschiedlicher Kultur und Herkunft sowie das Lernen voneinander ermöglichen.
 

2. In der Praxis ergeben sich aus der Mitgliedschaft folgende Anforderungen:

  • das Bewusstsein, dass andere Gemeinden und Kirchen Partner und Teile der einen Kirche Jesu Christi und keine defizitären oder gar antichristlichen Gemeinschaften sind;
     
  • die regelmäßige Teilnahme an der jährlichen Vollversammlung der Internationalen Konferenz Christlicher Gemeinden, und, wo vorhanden, an den regionalen Konferenzen sowie der regelmäßige Kontakt zu den Arbeitsfeldern „Migration und Integration“ und „Ökumene“ im Haus kirchlicher Dienste der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und zu den jeweiligen Kirchenkreisen und Superintendenturen der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers.
     
  • das Bemühen, die sichtbare Einheit der Kirche Jesu Christi zu fördern z.B. durch praktische Zusammenarbeit bei Projekten, gegenseitige Einladungen zu Veranstaltungen, möglichst häufige internationale und ökumenische Gottesdienste;
     
  • die Vermeidung von Spaltungen und Konflikten;
     
  • eine gewissenhafte Vereinsführung und transparente Verwaltung der Finanzen, insbesondere durch eine satzungsgemäße, regelmäßige Versammlung der Vereinsmitglieder und jährliche, für Dritte nachvollziehbare Finanzberichte;
     
  • Teilnahme an Fortbildungen und Kursen der Landeskirche wie z. B. dem Studientag Kirche Interkulturell.
 
3. Die Vorteile der Mitgliedschaft in der Internationalen Konferenz Christlicher Gemeinden sind u. a.:
 
  • Teilnahme an den Veranstaltungen des Netzwerks wie der jährlichen Vollversammlung;
     
  • Teilnahmemöglichkeit an Fortbildungsangeboten der Landeskirche wie z. B. Studientagen Kirche interkulturell, Fortbildungen zu Gottesdienst oder Fundraising;
     
  • Einladungen zu Veranstaltungen der Landeskirche, ihrer Werke und Einrichtungen;
     
  • Empfehlungsbriefe der Internationalen Konferenz für Seelsorger/innen für Besuche in Krankenhäusern und Gefängnissen;
     
  • Empfehlungen an die Ausländerbehörden, Botschaften und Konsulate bei der Erteilung von Visa für Besucher aus den Herkunftsländern und in Aufenthaltsrechtsfragen;
     
  • Möglichkeit zum Verkauf von kirchlichen Gebäuden an Gemeinden der Internationalen Konferenz;
     
  • Auf Antrag und gegen Verwendungsnachweis: finanzielle Unterstützung von Gemeindeprojekten aus einem Projektefonds, der zunächst aus Haushaltsmitteln der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers gespeist wird. Perspektivisch beteiligen sich die Gemeinden der IKCG nach ihren finanziellen Möglichkeiten daran.
     
  • Veröffentlichung der Gemeinden und ihrer Gottesdienstorte und -zeiten im Internet über die Seiten des Projekts im Haus kirchlicher Dienste der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers;
     
  • Hilfe bei administrativen und praktischen Problemen, bei der Raumsuche und bei der Anmietung von Räumen;
     
  • – Angestrebt wird, dass die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers in ihren kirchlichen Einrichtungen die Anstellung von Angehörigen der Gemeinden der Internationalen Konferenz zulässt, wo immer dies möglich ist.
     
  • Möglichkeit zur gastweisen Berufung in Fachausschüsse der deutschen Kirchengemeinden und Kirchenkreise der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers.
 
4. Zur Arbeitsweise
 
 
Mitgliederversammlung
 
Jede Mitgliedsgemeinde der Internationalen Konferenz Christlicher Gemeinden benennt eine(n) stimmberechtigte(n) Delegierte(n) für die Mitgliederversammlung. Diese Person muss kein geistliches Amt ausüben. Weitere Personen sind als nicht stimmberechtigte Gäste willkommen.
Die Mitgliederversammlung tritt einmal jährlich auf Einladung des Vorstands zusammen.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn 2/3 der Mitglieder es wünschen.
 
 
Vorstand
 
Die Arbeit der Internationalen Konferenz Christlicher Gemeinden wird von einem Vorstand geleistet und geleitet, in dem paritätisch Vertreter und Vertreterinnen aus den in der Konferenz vertretenen Kontinenten und verschiedener Traditionen mitarbeiten.
Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für 3 Jahre gewählt.
Der erste Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
- 3 Vertreter/innen von Gemeinden mit afrikanischem Hintergrund,
- 3 Vertreter/innen von Gemeinden mit asiatischem Hintergrund,
- 1 Vertreter/in von Gemeinden mit nah-östlichem Hintergrund,
- 1 Vertreter/in von Gemeinden mit europäischem Hintergrund,
- 2 Vertreter/innen der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
   als geborene Mitglieder.
-  Die Geschäftsführung gehört dem Vorstand mit beratender Stimme an.
 
Der Vorstand trifft sich regelmäßig (etwa alle 3-4 Monate) zu einer Sitzung. Er wählt aus seinem Kreis ein(n) Vorsitzende(n) und eine(n) stellvertretende(n) Vorsitzende(n).
Der Vorstand entscheidet mit 2/3 Mehrheit über die Aufnahme von Gemeinden in die Internationale Konferenz Christlicher Gemeinden. Er bereitet die Mitgliederversammlungen vor.
 
 
Geschäftsführung
 
Die Geschäftsführung der Internationalen Konferenz Christlicher Gemeinden erfolgt in Abstimmung mit dem Vorstand durch die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers. Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers stellt dafür Finanzmittel zur Verfügung.
 
 
Überprüfung
 
Drei Jahre nach der Gründung der Internationalen Konferenz Christlicher Gemeinden erfolgt eine Bewertung der oben formulierten Voraussetzungen, Kriterien, Anforderungen sowie der Organisationsstruktur und Finanzen durch den Vorstand und die Geschäftsführung.
 
 
 
Am 11.10.2014 im Kloster Loccum einstimmig beschlossen von den Vertreterinnen und Vertretern der nachfolgend genannten Mitglieder der IKCG:
 
  • Arabische deutsche evangelische Gemeinde, Hannover
  • Bethesda House of Grace, Osnabrück
  • Christian Hope Ministry-International e.V., Hannover
  • Ev. Koreanische Gemeinde, Göttingen
  • Ev. Koreanische Methodistische Saebom-Gemeinde Göttingen e.V.
  • House of Glory e.V., Hannover
  • Indonesische Perki Gemeinde, Göttingen
  • International Gospel Center e.V., Hannover
  • Multikulturelle Christliche Gemeinde Bethanien e.V., Hannover
  • Ungarischsprachiger Ev.-ref. Seelsorgedienst in Norddeutschland in der Ev.-ref. Kirche, Hannover
  • Vietnamesisch-Evangelische Tin-Lanh Gemeinde, Hannover
  • Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers